Aus- und Weiterbildungs Fördermöglichkeiten

Ausbildung – Was wird gefördert?
- Betriebliche Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Ausbildung – Wer wird gefördert?
- Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Ausbildung – Wie hoch ist die Förderung?
- Pro Ausbildungsverhältnis werden pauschal 50.000 € über drei Jahre als Aufwendungen anerkannt. Davon beträgt die Förderhöhe:
- 70 % bei kleinen Unternehmen (insgesamt 35.000 €)
- 60 % bei mittleren Unternehmen (insgesamt 30.000 €)
- 50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (insgesamt 25.000 €)
Weiterbildung – Was wird gefördert?
- Vorbereitungslehrgänge
- Fahrsicherheit und -ökonomie
- Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr (Zum Beispiel für Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten)
- Weiterbildungen für bestimmte Transportarten (Zum Beispiel Möbel- oder Schwergutbeförderung)
- Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr (Zum Beispiel Fortbildung zum geprüften Logistik- oder Kraftverkehrsmeister, Vorbereitungskurs zur Ausbildereignungsprüfung)
Weiterbildung – Wer wird gefördert?
- Unternehmen, die
- Werk- oder Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen
- Eigentümer oder Halter mindestens eines schweren Nutzfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind
Weiterbildung – Wie hoch ist die Förderung?
- Die zuwendungsfähigen Kosten betragen maximal 1.500 € je schwerem Nutzfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen. Davon beträgt die Förderhöhe:
- 70 % bei kleinen Unternehmen (maximal 1.050 €)
- 60 % bei mittleren Unternehmen (maximal 900 €)
- 50 % bei großen oder sonstigen Unternehmen (maximal 750 €)
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